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Freischlagen:
Eine Fläche ohne Aufdruck von Schrift oder Bild belassen. Der Begriff kommt vom Bleisatz, wo solche Flächen mit nichtdruckenden Metallstücken ausgefüllt werden mußten
Fußnoten:
Fußnoten bestehen aus zwei Teilen:
1. Dem Fußnotenzeichen innerhalb des Textes werden klein und hochgestellt gesetzt.
Es können beliebige Zeichen z.B. Sternchen verwendet werden oder Verweisziffern.
2. Die eigentliche Fußnote (erklärender Text) am Satzspiegel-, Kapitel- oder Buchende,
gesetzt im Konsultationsschriftgrad 1–2pt kleiner als der Lesetext.
Die Fußnotenzeichen werden vor die Fußnote im gleichen Schriftgrad gesetzt,
nicht kleiner und nicht hochgestellt.
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