Berlin, 17.02.04
Volksbegehren für die Kitas
Nur Eltern mit geringem Einkommen sollen
kaum mehr zahlen
Eine Bürgerinitiative hat schon 8000 Unterschriften gesammelt
und ist auf Erfolgskurs Der Senat muss voraussichtlich im April
entscheiden, ob der Antrag verfassungsrechtlich zulässig ist
Der Senat muss sich demnächst mit einem neuen Volksbegehren befassen.
„Schluss mit den Kürzungen im Kitabereich“, heißt die Initiative, die von
zornigen Spandauer Eltern ausgeht, aber stadtweit gute Resonanz findet.
„Wir haben schon mehr als 8000 Unterschriften gesammelt“, sagt Michael
Fleischhauer, der das Volksbegehren mitorganisiert. Die notwendigen 25000
Unterschriften kämen mit Sicherheit zusammen. Der Antrag für ein Volksbegehren
muss bis zum 10. April bei der Senatsinnenverwaltung eingereicht werden.
Die Forderungen der Bürgerinitiative: Eltern mit einem Jahreseinkommen von
weniger als 26000 Euro (brutto) sollen für die Kita-Betreuung nichts zahlen.
Das Jahr vor dem Schuleintritt soll – für alle Eltern – kostenfrei sein. Die
Sparmaßnahmen des Senats beim Erzieherpersonal sollen rückgängig gemacht und fünf
Prozent der Personalkosten als Vertretungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz soll schon für dreijährige Kinder gelten.
Und „es ist ein Landeskitabeirat zu gründen“. Wenn der Senat dieses Volksbegehren
zulässt, könnten diese Forderungen durch einen Volksentscheid gesetzlich erzwungen
werden. Unterstützt wird die Initiative vom Landeselternausschuss der Berliner
Kindertagesstätten, von den Grünen und der Bildungsgewerkschaft GEW in Spandau.
Volksbegehren zu Kita- und Bildungsproblemen sind bundesweit beliebt, bisher aber
meistens erfolglos. In Brandenburg wurde ein Plebiszit gegen Einsparungen bei den Kitas
im Oktober 2000 von der großen Koalition gestoppt, weil es Auswirkungen auf den Landeshaushalt
hätte. Es ging um Mehrausgaben von 68 Millionen Euro pro Jahr. Das Landesverfassungsgericht
in Potsdam gab der Regierung damals Recht. Die Volksgesetzgebung dürfe zwar nicht durch ein
„allzu starres und gleichsam automatisches Eingreifen des Haushaltsvorbehalts derart eingeengt
und entmutigt werden, dass sie ihre praktische Bedeutung verliert“. Aber die Volksinitiative
führe zu „gewichtigen staatlichen Mehrausgaben“ und stelle das Budgetrecht des Landtags
„greifbar und wesentlich in Frage“.
In Schleswig-Holstein scheiterte im gleichen Jahr eine Initiative zur finanziellen
Gleichstellung von Privatschulen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies
„in die künftige Haushaltsplanung auf Dauer wesentlich eingreift“ und Deckungslücken
aufreißen könnten, die nicht zu schließen seien. Nur in Sachsen stellten sich die
Verfassungsrichter im Juli 2002 auf die Seite eines Volksantrags für kleinere Schulklassen.
Die absehbaren Mehrausgaben könnten im Rahmen des Landeshaushalts finanziert werden.
Ulrich Zawatka-Gerlach